Bauüberwachung

dem Förderprogramm 431 gewährt die KfW einen Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen sachverständigen Energieberater, der im Rahmen eines Neubau- oder Sanierungsvorhabens die Planung der energetischen Maßnahmen durchführt, deren Umsetzung begleitet und den Bauherrn durch zusätzliche fachliche Kompetenz unterstützt. 

Bei der energetischen Baubegleitung nach den Anforderungen der KfW, begleitet der zugelassener Sachverständiger die Ausführungen der geförderten energetischen Maßnahmen und prüft deren planungsgemäße (programmgemäße) Durchführung. Die Überprüfung wird dokumentiert und nach Abschluss der Maßnahmen mit der erstellten „Bestätigung nach Durchführung“ dem Bauherren übergeben. 

Bei dem Vorhaben kann es sich um ein Neubau- oder Sanierungsvorhaben zum KfW- Effizienzhaus oder eine Durchführung von Einzelmaßnahmen (einschließlich der Heizungs- und Lüftungspakete) in der Sanierung von Wohngebäuden handeln. 

Voraussetzung für den Zuschuss ist eine Förderung der Investitionsmaßnahme in den KfW- Programmen "Energieeffizient Bauen und Sanieren" (Programmnummer 151/152, 153, 430) oder in einem von der KfW aus diesen Mitteln refinanzierten Programm eines Landesförderinstitutes.  

Für die Durchführung der energetischen Fachplanung einschließlich der energetischen Baubegleitung wird ein Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Vorhaben gewährt. 

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